- ab Kai
- geliefert ab Kai ... benannter Bestimmungshafen, Delivered ex Quay ... Named Port of Destination, DEQ; Vertragsformel der von der ICC entwickelten ⇡ Incoterms für Außenhandelsgeschäfte. Wichtigste Verpflichtungen der Parteien gemäß den Incoterms 2000: (1) Verpflichtungen des Verkäufers: (a) Lieferung: Der Verkäufer liefert, wenn die nicht zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer am Kai des benannten Bestimmungshafens zur Verfügung gestellt wird. (b) Der Verkäufer hat die Kosten und Gefahren, die mit der Beförderung der Waren zum benannten Bestimmungsort und mit der Entladung der Ware auf den Kai verbunden sind, zu tragen.- (2) Verpflichtungen des Käufers: Der Käufer hat die Ware zur Einfuhr freizumachen und alle Formalitäten, Zölle, Steuern und andere Abgaben zu bezahlen.- (3) Modifikationen: Wünschen die Parteien, dass in die Verpflichtungen des Verkäufers alle oder Teile der bei der Einfuhr der Waren anfallenden Abgaben eingeschlossen werden, sollte dieses durch einen entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag deutlich gemacht werden.- (4) Anwendung: Diese Vertragsformel kann nur verwendet werden, wenn die Ware über See oder Binnenschiff oder im multimodalen Transport zur Entladung von einem Schiff auf den Kai im Bestimmungshafen geliefert werden soll. Wünschen die Parteien jedoch, dass in die Verpflichtungen des Verkäufers die Gefahren und Kosten des Verbringens der Ware vom Kai zu einem innerhalb oder außerhalb des Hafens befindlichen Ort (Lagerhaus, Terminal, Transportstation etc.) eingeschlossen werden, sollte die DDU- oder die DDP-Vertragsformel (⇡ DDU, ⇡ DDP) verwendet werden.
Lexikon der Economics. 2013.